Leistungsstark
& serviceorientiert
– Ihre ZVK.

Wir sind Ihr kompetenter Partner in der
betrieblichen Altersversorgung –

flexibel und persönlich auf Sie zugeschnitten.

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Zusatzversorgung

Die Zusatzversorgungskasse für die Gemeinden und Gemeindeverbände in Wiesbaden (ZVK) wurde vor über 75 Jahren gegründet und tritt seit dem 01. Januar 2002 gemeinsam mit der Kommunalbeamten-Versorgungskasse Nassau unter der Dienstleistungsmarke „KDZ – Kommunales Dienstleistungszentrum Personal und Versorgung“ in Wiesbaden auf.

Wir, die ZVK Wiesbaden, führen für unsere Mitglieder – dies sind die Arbeitgeber – die betriebliche Altersversorgung auf der Grundlage des Tarifvertrages über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes Altersvorsorge-TV-Kommunal) durch.

Unsere Aufgabe ist es unseren Versicherten eine zusätzliche Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung zu erbringen. Mit der Anmeldung zur Pflichtversicherung baut Ihr Arbeitgeber für Sie im Laufe Ihres Beschäftigungsverhältnisses eine Betriebsrente auf, die Ihre Basisversorgung in der gesetzlichen Rentenversicherung oder einer gleichwertigen berufsständischen Versorgung nachhaltig und sinnvoll ergänzt. Sie müssen hierfür nichts unternehmen. Der Umfang Ihres Versicherungsschutzes ergibt sich hierbei aus dem Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K).

Gut zu wissen: Die Finanzierung Ihrer Zusatzversorgung in der Pflichtversicherung trägt überwiegend Ihr Arbeitgeber. Neben der Pflichtversicherung bieten wir unseren Versicherten die Möglichkeit, auch selbst aktiv zu werden und eine weitere Zusatzrente aufzubauen. Im Rahmen unserer Freiwilligen Versicherung, der PlusPunktRente, können Sie dabei sehr flexibel und auf sich persönlich zugeschnitten weiter für sich vorsorgen.

Mit der Pflichtversicherung bei der ZVK Wiesbaden bieten Arbeitgeber ihren Beschäftigten im Alter eine zusätzliche betriebliche Altersversorgung, die die gesetzliche Rente nachhaltig und sinnvoll ergänzt. Darüber hinaus wird das Risiko der Erwerbsminderung abgesichert und eine Hinterbliebenenversorgung gewährleistet.

Die Finanzierung dieser Versicherung leisten überwiegend die Arbeitgeber. Damit übernehmen die Arbeitgeber Verantwortung für die soziale Absicherung ihrer Beschäftigten, insbesondere nach dem Ausscheiden aus dem Berufsleben.

Mit uns haben Sie einen kompetenten Partner in der betrieblichen Altersversorgung des öffentlichen und kirchlichen Dienstes an Ihrer Seite.

Sie möchten mehr über die Zusatzversorgung erfahren?

Wir beraten Sie gerne!

Die Zusatzversorgungskasse bietet die Freiwillige Versicherung (PlusPunktRente) als Ergänzung zur Pflichtversicherung an. Sie können eine Freiwillige Versicherung abschließen, wenn Sie bei einem Mitglied der ZVK beschäftigt sind. Bei dieser kostengünstigen und effizienten Altersvorsorge kann zudem die staatliche Förderung (Entgeltumwandlung oder Riester-Rente) in Anspruch genommen werden. 

Mit uns haben Sie einen kompetenten Partner in der betrieblichen Altersversorgung des öffentlichen und kirchlichen Dienstes an Ihrer Seite.

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Hier finden Sie unseren Betriebsrentenrechner

Dieser Modellrechner wird von der Bayerischen Versorgungskammer zur Verfügung gestellt. Um den Modellrechner zu nutzen, müssen sie die Webseite der Zusatzversorgungskasse für die Gemeinden und Gemeindeverbände in Wiesbaden verlassen. Auf die Webseiten Dritter und deren Inhalte haben wir keinen Einfluss. Für diese fremden Inhalte können wir keine Gewähr übernehmen. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der Seiten – hier die Bayerische Versorgungskammer – verantwortlich. Die verlinkten Seiten wurden zum Zeitpunkt der Verlinkung durch uns auf mögliche Rechtsverstöße überprüft. Rechtswidrige Inhalte waren zum Zeitpunkt der Verlinkung nicht erkennbar. Sollten uns Rechtsverletzungen bekannt werden, werden wir die entsprechende Verlinkung umgehend entfernen.

Aktuelles

Der Vordruck Lebensbescheinigung wird für das Jahr 2023 an alle betroffenen Leistungsbezieher in der Kalenderwoche 24 verschickt.

Die Vorlage der ausgefüllten, eigenhändig unterschriebenen und von einer in den Hinweisen genannten Stelle abgestempelten Lebensbescheinigung muss bis spätestens 21.09.2023 erfolgen.

Wir bitten um Verständnis für diese Maßnahme. Sie dient im Interesse aller Versicherten und Rentner dazu, sicherzustellen, dass Leistungen rechtmäßig ausbezahlt werden. Dazu wird in gewissen Zeitabständen, in der Regel im Juni eines jeden Jahres, eine Kontrolle durchgeführt, die auch jene Personen einbeziehen muss, die maßgebliche Änderungen der Zusatzversorgungskasse in der Regel unaufgefordert mitteilen.

Rechtsgrundlage für diese Maßnahme ist § 48 unserer Satzung, der die Anzeigepflichten der Versicherten und Betriebsrentenberechtigten regelt. Die Abgabe von Lebensbescheinigungen gehört demnach zu den Mitwirkungspflichten – unabhängig von der jeweiligen Höhe der Leistung und von dem Lebensalter.

Der Lebensnachweis muss mit dem Ihnen zugeschickten Vordruck vom KDZ erfolgen. Sollten Sie keine Lebensbescheinigung erhalten und sind sich nicht sicher, ob Sie zu dem Personenkreis gehören, die für 2023 eine Lebensbescheinigung vorlegen müssen, dann nehmen Sie bitte unter Angabe Ihrer Versicherungsnummer Kontakt mit uns auf:

Telefon: 0800 – 539 837 8 ; E-Mail: leistungsmanagement@zvk-wi.de

Durch das „Gesetz zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge“ zum 01.01.2020 wurde ein Freibetrag iHv. 159,25 € für alle in der Krankenversicherung Pflichtversicherten eingeführt (2021/2022: 164,50 €; 2023: 169,75€). Dadurch kann sich der Krankenversicherungsbeitrag, den das KDZ von Ihrer Betriebsrente an die Krankenkasse abführen muss, verringern.

Wenn Sie mehrere Versorgungsbezüge erhalten, ist der neueingeführte Freibetrag nur einmal zu berücksichtigen. Hierbei legt die Krankenkasse fest, in welcher Höhe beim jeweiligen Versorgungsträger der Freibetrag anzuwenden ist.

Beiträge zur Pflegeversicherung sind weiterhin aus dem kompletten Betrag abzuführen.

Bei Fragen zur Beitragspflicht wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Krankenkasse.

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Rechtsgrundlagen

Formulare