Herzlich willkommen auf der Internet-Seite vom KDZ.

KDZ ist kurz für:
Kommunales Dienstleistungszentrum Personal und Versorgung.

Auf unserer Internet-Seite gibt es viele Bereiche.
Wir erklären Ihnen, wie Sie die Bereiche gut finden können. Hier finden Sie Infos in Leichter Sprache.

Was ist das KDZ?

Das KDZ kümmert sich in Hessen und in Rheinland-Pfalz

  • um Beamte.
  • um Mitarbeiter im öffentlichen Dienst.

Das KDZ übernimmt Aufgaben für die Gemeinden.

Seit dem 1. Januar 2002 bilden die BVK und die ZVK das KDZ.

BVK ist kurz für:
Kommunalbeamten-Versorgungskasse Nassau.

ZVK ist kurz für: Zusatzversorgungskasse für die Gemeinden und Gemeindeverbände
in Wiesbaden.

Was macht das KDZ?

Das KDZ kümmert sich

  • um Pensionen, Renten und Beihilfen
  • um Lohn-Abrechnungen und Gehalts-Abrechnungen

Das macht das KDZ für die Arbeitgeber von den Beamten und Mitarbeitern im öffentlichen Dienst. Das KDZ macht auch Beratungen zu diesen Themen.

Startseite

Ganz oben links sehen Sie das Logo vom KDZ.
Sie können auf das Logo klicken.
Dann kommen Sie auf die Startseite.
Die Startseite ist die erste Seite von unserer Internet-Seite.
Ganz oben rechts sehen Sie ein Plus-Zeichen und ein Minus-Zeichen.
Ist Ihnen die Schrift zu klein?
Dann klicken Sie auf das Plus-Zeichen.
Ist Ihnen die Schrift zu groß?
Dann klicken Sie auf das Minus-Zeichen.
In der Mitte ist ein blauer Kasten.
Im Kasten steht: Mein Ansprechpartner.
Wenn man einen Berater braucht,
klicken Sie auf Mein Ansprechpartner. Sie kommen dann auf eine neue Seite mit mehr Infos.

Welche Bereiche gibt es auf der Internet-Seite?

Auf der Internet-Seite gibt es 6 große Bereiche:

  • ZVK
  • BVK
  • Beihilfe
  • Lohn&Gehalt
  • Formulare
  • Portal
Zusatzversorgung

ZVK

Die ZVK kümmert sich für ihre Mitglieder
um die Zusatz-Versorgung.
Die Zusatz-Versorgung ist eine extra Rente
für die Mitarbeiter von den Mitgliedern.

Wollen Sie mehr über die ZVK wissen?

Hier finden Sie mehr Infos dazu:

  • Was macht die ZVK?
  • Für wen ist die ZVK verantwortlich?
Beamtenversorgung

BVK

Die BVK kümmert sich für ihre Mitglieder
um das Ruhe-Gehalt.

Das ist eine besondere Rente für Beamte
in Hessen und Rheinland-Pfalz.

Wollen Sie mehr über die BVK wissen?
Hier finden Sie Infos dazu:

  • Was macht die BVK?
  • Für wen ist die BVK verantwortlich?
Beihilfe

Beihilfe

Die besondere Kranken-Versicherung für Beamte heißt: Beihilfe.

Haben Sie Fragen zur Beihilfe?
Hier finden Sie Infos dazu:

  • Was ist die Beihilfe für Beamte?
  • Wie helfen wir Ihnen mit der Beihilfe?
Lohn & Gehalt

Lohn & Gehalt

Brauchen Sie Hilfe bei der Lohn-Abrechnung
oder Gehalts-Abrechnung?

Hier finden Sie Infos dazu:

  • Was ist wichtig bei der Lohn-Abrechnung oder Gehalts-Abrechnung für Beamte?
  • Wie helfen wir Ihnen bei der Abrechnung?

Formulare

Wollen Sie einen Antrag machen?

Hier finden Sie Formulare für Versicherte und Mitglieder für diese Bereiche:

  • Zusatz-Versorgungs-Kasse
  • Beamten-Versorgungs-Kasse
  • Beihilfe
  • Lohn-Abrechnung und Gehalts-Abrechnung

Klicken Sie auf einen Bereich.

Dann finden Sie die Formulare für den Bereich. Sie können die Formulare auf Ihrem Computer speichern.

Portal

Sind Sie Mitglied bei der BVK oder der ZVK?
Hier können Sie sich anmelden.

Mehr Themen in den Bereichen

Wollen Sie mehr Themen aus den Bereichen sehen?
Dann halten Sie Ihren Maus-Zeiger über einen Bereich.
Dann sehen Sie einen blauen Strich unter dem Bereich.
Hier ist der Maus-Zeiger über dem Bereich ZVK.
Sie sehen dann alle Themen aus dem Bereich.
So finden Sie schneller, was Sie suchen.
Klicken Sie auf das Thema,
über das Sie mehr lesen wollen.

Unten auf der Seite

Unten auf jeder Seite finden Sie auch immer alle Bereiche und Themen. Sie können auch dort auf einen Bereich oder Thema klicken. Dann kommen Sie auf eine neue Seite.

Ganz unten finden Sie noch diese Überschriften:

Kontakt

Hier finden Sie Infos, wie Sie uns erreichen können.

Impressum

Hier steht,

  • wer diese Seite gemacht hat.
  • wer für die Seite verantwortlich ist.

Datenschutz & Barrierefreiheit

Wir haben Infos über Sie, wenn Sie unsere Seite besuchen.
Zum Beispiel: Wann waren Sie auf der Seite?

Diese Infos heißen Daten.
Es gibt Regeln für Ihre Daten.
Zum Beispiel, wie wir Ihre Daten schützen müssen.
Hier steht mehr darüber.
Hier stehen auch Infos zur Barrierefreiheit.

Geschäftsgebiet

Hier sehen Sie,
wo wir in Hessen und Rheinland-Pfalz arbeiten.

Jobs

Hier finden Sie Angebote zu Jobs bei uns.

Text in Leichter Sprache: © Büro für Leichte Sprache, Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., 2021. Bilder: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.
Siegel: Lebenshilfe-Gesellschaft für Leichte Sprache eG.

Zusatz-Versorgung

Die ZVK kümmert sich für ihre Mitglieder
um die Zusatz-Versorgung.

Mitglieder von der ZVK sind zum Beispiel:

  • Ämter, Behörden und Vereine
  • gemeinnützige Organisationen und Firmen,
    die Aufgaben für den Staat übernehmen.
    Zum Beispiel: Krankenhäuser und Kitas.

Die Mitarbeiter von den Mitgliedern bekommen eine extra Rente.

Die extra Rente für diese Mitarbeiter heißt:
Zusatz-Versorgung oder Betriebs-Rente.

Chefs melden die Mitarbeiter für die Zusatz-Versorgung an.

Mitarbeiter müssen nichts dafür machen.

Das gehört zur Zusatz-Versorgung:

  • Alters-Versorgung
    Das ist die extra Rente für die Mitarbeiter.
  • Erwerbsminderungs-Versorgung
    Vielleicht hat ein Mitarbeiter einen Unfall
    oder eine Krankheit.

    Der Mitarbeiter kann nicht mehr gut
    oder gar nicht mehr arbeiten.

    Er verdient dann weniger Geld.
    Dann bekommt der Mitarbeiter
    eine extra Rente.
  • Hinterbliebenen-Versorgung
    Vielleicht stirbt ein Mitarbeiter.

    Dann bekommt die Familie eine extra Rente.
    Zum Beispiel:

    Waisen-Rente oder Witwen-Rente.

Es gibt Regeln und Verträge für die Zusatz-Versorgung.

Einige Regeln heißen zum Beispiel:
Altersvorsorge-TV-Kommunal.

In den Regeln steht auch, welche Versicherungen die Mitarbeiter haben. Die ZVK kümmert sich für ihre Mitglieder um die Zusatz-Versorgung.

Wichtig:

Ihr Chef muss den meisten Teil
für Ihre Zusatz-Versorgung bezahlen.
Das nennt man: Pflicht-Versicherung.

Aber vielleicht wollen Sie noch eine weitere Versicherung für die Rente haben.

Die weitere Versicherung heißt:
Freiwillige Versicherung.
Im Vertrag steht, wer die Freiwillige Versicherung bezahlt.

Wir haben ein Angebot für die extra Versicherung.
Unser Angebot heißt: PlusPunktRente.

Wir haben verschiedene Arten von der PlusPunktRente.

Text in Leichter Sprache: © Büro für Leichte Sprache, Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., 2021. Bilder: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.
Siegel: Lebenshilfe-Gesellschaft für Leichte Sprache eG.

Beamten-Versorgung

Beamtenversorgung

Beamte arbeiten für Ämter, Gemeinden oder Städte für Bundesländer oder für den Staat.
Unsere Beamten nennt man:

Beamte der Allgemeinen Verwaltung.

Man sagt auch:
Beamte arbeiten für einen Dienstherren. Beamte und ihre Familien sollen noch gut leben können,

  • wenn sie alt sind und nicht mehr arbeiten können
  • wenn sie krank sind und nicht mehr arbeiten können
  • wenn ein Beamter stirbt.

Im Gesetz steht:

Der Dienstherr muss sich um Beamte kümmern. Das nennt man: Beamten-Versorgung.

Das gehört zur Beamten-Versorgung:

  • Ruhe-Gehalt
    Das ist die Rente für Beamte.
  • Unterhalts-Beitrag
    Vielleicht hat ein Beamter sich bei einem Arbeits-Unfall schwer verletzt.

    Der Beamte kann nicht mehr arbeiten und wird Rentner.

    Dann bekommt der Beamte extra Geld.
    Das Geld heißt: Unterhalts-Beitrag.
  • Hinterbliebenen-Versorgung

    Vielleicht stirbt ein Beamter oder
    jemand aus der Familie vom Beamten.
    Dann bekommt der Beamte oder die Familie extra Geld.
    • Zum Beispiel:
      Sterbegeld, Witwen-Geld oder Waisen-Geld.
  • Unfall-Fürsorge
    Vielleicht hat ein Beamter einen Arbeits-Unfall.
    Dann bekommt der Beamte extra Geld.
    Das Geld heißt: Unfall-Fürsorge.

Das steht in diesen Gesetzen:

  • Hessisches Beamtenversorgungsgesetz
    Der kurze Name ist: HBeamtVG.
  • Landesbeamtenversorgungsgesetz für Rheinland-Pfalz
    Der kurze Name ist: LBeamtVG.

Text in Leichter Sprache: © Büro für Leichte Sprache, Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., 2021. Bilder: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.
Siegel: Lebenshilfe-Gesellschaft für Leichte Sprache eG.

Beihilfe

Beamte haben eine besondere Kranken-Versicherung.

Der Staat bezahlt einen Teil von der Kranken-Versicherung.

Das nennt man: Beihilfe.  

Beamtenversorgung

Wer kümmert sich um die Beihilfe für Beamte?

Für Hessen und Rheinland-Pfalz gibt es
die Kommunalbeamten-Versorgungskasse Nassau.

Der kurze Name ist: BVK. In der BVK sind diese Dienstherren Mitglied:

  • Gemeinden in Hessen und Rheinland-Pfalz
  • Einrichtungen von Gemeinden in Hessen
    und Rheinland-Pfalz
    • Zum Beispiel Altenheime.

Die BVK darf wichtige Aufgaben für den Staat übernehmen.

Zum Beispiel:

Die BVK kümmert sich um die Beihilfe
für Beamte in Hessen und Rheinland-Pfalz.

Darum hat die BVK besondere Rechte.

Man sagt auch:

Die BVK hat hoheitliche Befugnisse.

Oder man sagt:

Die BVK ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts

Das sind die Aufgaben von der BVK:

Alle Mitglieder von der BVK sollen sich gut um ihre Beamten kümmern können.

Darum kümmert sich die BVK darum, dass alle Mitglieder gleich viel Geld haben.

Die BVK macht auch Beratung für die Mitglieder.

Die BVK kümmert sich auch um die Beihilfe.

Die BVK berechnet die Beihilfe für die Mitglieder.

Die Regeln dazu stehen in diesem Gesetz:
Hessische Beihilfeverordnung.

Das ist kurz: HBeihVO

Die BVK berechnet die Beihilfe für Mitglieder
aus Hessen schon seit dem Jahr 1980.

Dafür benutzt die BVK ein extra Programm, mit dem man die Beihilfe berechnen kann.

Die BVK kümmert sich in einem Jahr um etwa 12.000 Anträge für Beihilfe.

Bei der BVK ist besonders wichtig:

  • Mitglieder sollen Anträge einfach und gut machen können.
  • Die BVK kümmert sich schnell um die Anträge für Beihilfe.

Die BVK achtet gut auf Regeln im Gesetz
für die Beihilfe.

Das sind unsere anderen Aufgaben und Angebote:

Hilfe bei Fragen

Wir helfen unseren Mitgliedern bei Fragen.
Wir haben gute Fachleute für verschiedene Bereiche.

Internet-Seite

Auf der Internet-Seite finden unsere Mitglieder Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Medikamente

Medikamente sind teuer.

Aber wir können uns darum kümmern, dass Medikamente für Beamte günstiger sind.

Dafür gibt es Regeln für Kranken-Versicherungen.

Die Regeln stehen in diesem Gesetz:

Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz.
Der kurze Name ist: AMNOG.

Hilfe beim Amt

Vielleicht stehen unsere Mitglieder vor Gericht.
Wir helfen unseren Mitgliedern dabei.

Fragen zur Beihilfe

Wir machen eine Internet-Seite für Fragen zur Beihilfe.
Die Internet-Seite ist für unsere Mitglieder.

Datenschutz

Wir kümmern uns gut um die persönlichen Daten von unseren Mitgliedern.

Finden Sie auf der Internet-Seite nicht die Infos, die Sie brauchen?

Dann helfen wir Ihnen gerne persönlich weiter.
Zum Beispiel am Telefon oder über E-Mail.

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Siegel: Lebenshilfe-Gesellschaft für Leichte Sprache eG.

Lohn und Gehalt

Mitarbeiter bekommen jeden Monat ein Formular.
Auf dem Formular steht, wie viel Gehalt sie bekommen.

Das Formular nennt man:

Lohn-Abrechnung oder Gehalts-Abrechnung.
Wir schreiben kurz: Abrechnung.
 
Das KDZ hat ein Angebot für die Abrechnung
für ihre Mitglieder:

Das KDZ kann die Abrechnung für die Mitglieder machen.

Das KDZ kümmert sich darum, dass die Mitarbeiter die Abrechnung bekommen.

Und das KDZ kann sich auch darum kümmern,
dass alle Mitarbeiter ihr Geld bekommen.

Das macht das KDZ für alle Mitarbeiter
von unseren Mitgliedern:

  • Beamte
  • Mitarbeiter im öffentlichen Dienst
    Das sind zum Beispiel Richter und Soldaten.
  • Mini-Jobber
    Diese Mitarbeiter verdienen
    nicht mehr als 538 Euro im Monat.
  • Praktikanten

Beim KDZ arbeiten viele Fachleute für die Abrechnung.

Unsere Fachleute machen ihre Arbeit gut und gerne.
Haben Sie Fragen zur Abrechnung?

Unsere Fachleute helfen Ihnen gerne weiter.

Das KDZ macht die Abrechnung für die Mitglieder.
Aber die Mitglieder bestimmen immer noch selbst
über ihre Mitarbeiter.

Das KDZ kann die Abrechnung für die Mitglieder auf 2 Arten machen:

  • ASP-Verfahren
    Hier gibt das KDZ den Mitgliedern
    Programme, mit denen sie die Abrechnung
    selbst machen.
  • Fullservice-Verfahren.
    Hier macht das KDZ die Abrechnung
    ganz für die Mitglieder.

Das KDZ arbeitet mit der Firma fidelis HR GmbH zusammen.

Die Firma macht Programme für Abrechnungen für Mitarbeiter im öffentlichen Dienst.

Zum Beispiel das Programm: fidelis Personal.
Das KDZ benutzt dieses Programm.

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