Ihr Antrag in
guten Händen
– unsere Beihilfe.

Beihilfe für Beamte und Mitglieder des
kommunalen Dienstleistungszentrum

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Beihilfe

Die Kommunalbeamten-Versorgungskasse Nassau (BVK) – Körperschaft des öffentlichen Rechts – ist im Rahmen der ihr durch ihre Satzung verliehenen Autonomie mit hoheitlichen Befugnissen ausgestattet. Ihre Hauptaufgaben liegen in dem finanziellen Ausgleich zwischen ihren Mitgliedern (Kommunen und kommunale Einrichtungen) und in deren Beratung sowie Unterstützung bei der Ausübung ihrer hoheitlichen Tätigkeiten auf dem Gebiet der Versorgung ihrer Bediensteten. Nach ihrer Satzung übernimmt die BVK weitere Aufgaben, unter anderem die Berechnung von Beihilfen (hoheitliche Bestandsleistungen) nach der Hessischen Beihilfenverordnung (HBeihVO) und der Beihilfenverordnung des Landes Rheinland-Pfalz (BVO).

Bereits seit 1980 bieten wir diesen Service für unsere hessischen Mitglieder und seit 2019 für unser rheinland-pfälzisches Mitglied an. Zur Berechnung und Auszahlung der Beihilfen bedienen wir uns eines eigenen modernen Beihilfebearbeitungs- und Informationssystems. Jährlich bearbeitet unser erfahrenes Beihilfe-Team mehr als 14.000 Beihilfefälle. Dabei legen wir großen Wert auf eine zeitnahe und unbürokratische sowie juristisch einwandfreie Erledigung.

Neben der Berechnung und Auszahlung von Beihilfen:

  • stehen Ihnen unsere kompetenten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Fachfragen gerne zur Seite,
  • gibt Ihnen unsere Homepage Antworten auf die wichtigsten Fragen,
  • übernehmen wir die Geltendmachung von Arzneimittelrabatten nach dem Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes in der gesetzlichen Krankenversicherung (Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz – AMNOG) für Sie,
  • helfen wir Ihnen in Amtshilfe in evtl. Rechtsmittelverfahren,
  • legen wir großen Wert auf Datenschutz.

Einen Überblick über die wesentlichen Inhalte der Beihilfenverordnung Rheinland-Pfalz erhalten Sie hier Merkblatt zur Beihilfenverordnung Rheinland-Pfalz

Sollten Sie einmal eine Information nicht auf unserer Homepage finden, helfen wir Ihnen gerne persönlich weiter.

Aktuelles

Sehr geehrte Damen und Herren,

Kontakt, Service und Beratung – wir sind für Sie da. Kontaktieren Sie unsere Telefonhotline: https://kdz-wi.de/kontakt/

oder schreiben Sie uns eine Nachricht an bvk-beihilfe@zvk-wi.de.

Falls Sie Unterlagen, Anträge o.ä. abgeben möchten, verwenden Sie bitte die Briefkästen am Haupteingang oder geben Sie diese an unserem Empfang ab.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Kommunales Dienstleistungszentrum

Sie haben die Möglichkeit Ihre Beihilfeanträge online – als Alternative zum Papierantrag – zu stellen.

Nutzen Sie die Vorteile, die Ihnen dieser Weg bietet:

  • Einfache und sichere Anmeldung
  • Keine Portokosten für die Einreichung ihres Beihilfeantrages
  • Die Teilnahme ist freiwillig und kann alternativ zum Papierantrag genutzt werden

Wenn Sie am Online-Antragsverfahren interessiert sind und teilnehmen möchten, senden Sie uns diese Einverständniserklärung ausgefüllt und unterschrieben zurück.
Gerne können Sie hierfür folgende E-Mail Adresse nutzen: bvk-beihilfe@kdz-wi.de

Sollte es sich um Ihren ersten Beihilfeantrag handeln, ist ein konventioneller Papierantrag erforderlich.

Bei einer Änderung Ihrer Stammdaten (z.B. Bankverbindung, Versorgung, Name, Familienstand, Einkünfte des Ehegatten, etc.) ist ebenfalls ein Papierantrag notwendig. Sie finden die Beihilfeanträge und sonstige Formulare unter https://kdz-wi.de/beihilfe/formulare .

Aufwendungen der Ehegatten gemäß §§ 6 bis 11a HBeihVO sind beihilfefähig, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte im zweiten Kalenderjahr vor der Stellung des Beihilfeantrages das Zweifache des Grundfreibetrages nach § 32a Abs. 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes nicht übersteigt.

Das Zweifache des Grundfreibetrages:
2022 = 20.694 Euro
2023 = 21.816 Euro
2024 = 23.208 Euro

Der Bemessungssatz erhöht sich um 5 %, außer einer der Ausnahmetatbestände des § 15 Abs. 2 HBeihVO liegt vor. Ausnahmetatbestände sind, der Ehegatte ist aufgrund einer Beschäftigung, Berufsausbildung, Arbeitslosigkeit oder des Bezugs einer Rente in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert.

Für uns als KDZ steht die Optimierung der Antragsbearbeitung im Vordergrund. Um Ihnen eine schnelle Beihilfezahlung zu gewähren, lesen und beachten Sie bitte die Punkte im Merkblatt „Der richtige Weg zur schnellen Beihilfe“.

Rechtsgrundlage

Formulare