
Beamtenversorgung
Die Beamtenversorgung ist die vom Gesetzgeber vorgegebene Verpflichtung des Dienstherrn, die Altersversorgung seiner Beamten sicherzustellen. Sie umfasst neben dem Ruhegehalt, dem Unterhaltsbeitrag und der Hinterbliebenenversorgung (Sterbegeld, Witwen-, Witwer- und Waisengeld) auch die Unfallfürsorge.
Die Grundlage bildet hierfür insbesondere das Hessische Beamtenversorgungsgesetz (HBeamtVG) für Hessen sowie das Landesbeamtenversorgungsgesetz (LBeamtVG) für Rheinland-Pfalz.
Hinweis zur Besoldungsanpassung ab 01. Juli 2026 in Hessen
da uns vermehrt Rückfragen erreichen, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die Umsetzung der Besoldungsanpassung und somit die entsprechende Anpassung der Versorgungsbezüge in Hessen voraussichtlich zum Zahltag 09/2026 erfolgen wird. Die Zahlung erfolgt unter Vorbehalt. Bitte beachten Sie die Hinweise auf Ihren Bezügemitteilungen.
