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Beamtenversorgung
Die Beamtenversorgung ist die vom Gesetzgeber vorgegebene Verpflichtung des Dienstherrn, die Altersversorgung seiner Beamten sicherzustellen. Sie umfasst neben dem Ruhegehalt, dem Unterhaltsbeitrag und der Hinterbliebenenversorgung (Sterbegeld, Witwen-, Witwer- und Waisengeld) auch die Unfallfürsorge.
Die Grundlage bildet hierfür insbesondere das Hessische Beamtenversorgungsgesetz (HBeamtVG) für Hessen sowie das Landesbeamtenversorgungsgesetz (LBeamtVG) für Rheinland-Pfalz.