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Beamtenversorgung

Die Beamtenversorgung ist die vom Gesetzgeber vorgegebene Verpflichtung des Dienstherrn, die Altersversorgung seiner Beamten sicherzustellen. Sie umfasst neben dem Ruhegehalt, dem Unterhaltsbeitrag und der Hinterbliebenenversorgung (Sterbegeld, Witwen-, Witwer- und Waisengeld) auch die Unfallfürsorge.

Die Grundlage bildet hierfür insbesondere das Hessische Beamtenversorgungsgesetz (HBeamtVG) für Hessen sowie das Landesbeamtenversorgungsgesetz (LBeamtVG) für Rheinland-Pfalz.

Aktuelles

Information zur Übernahme des Tarifergebnisses für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes auf Versorgungsberechtigte in Rheinland-Pfalz und Hessen

Rheinland-Pfalz:

Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat angekündigt die verhandelten Tarifergebnisse auch auf die Versorgungsberechtigen zu übertragen. Eine Umsetzung der Auszahlung ist für die Versorgungsbezüge 04/2024 geplant. Nähere Informationen zur Anspruchsberechtigung finden Sie unter folgendem Link

https://www.lff-rlp.de/fachliche-themen/inflationsausgleich-besoldung-und-versorgung-2023

Hessen:

Die Tarifeinigung für den öffentlichen Dienst der Länder gilt nicht für hessische Beamte oder Versorgungsberechtigte. Hessen ist aus der Tarifgemeinschaft der Länder ausgetreten und führt eigene Tarifverhandlungen. Diese fanden im Zeitraum vom 14. Februar bis 15. März 2024 statt. Die Einigung für die Tarifbeschäftigten soll auf die Beamten und Versorgungsberechtigten übertragen werden. Im Rahmen des Gesetzesentwurfes erfolgt die Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie zum Zahlmonat 07/2024 vorbehaltlich der gesetzlichen Regelung.

Sehr geehrte Damen und Herren,

Kontakt, Service und Beratung – wir sind für Sie da. Kontaktieren Sie unsere Telefonhotline
https://kdz-wi.de/kontakt/#beamtenversorgung

oder schreiben Sie uns eine Nachricht an bvk-festsetzung@kdz-wi.de.

Falls Sie Unterlagen, Anträge o.ä. abgeben möchten, verwenden Sie bitte die Briefkästen am Haupteingang oder geben Sie diese an unserem Empfang ab

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Kommunales Dienstleistungszentrum

Die Leistungen der Kommunalbeamten-Versorgungskasse Nassau (BVK) im Bereich der Beamtenversorgung werden durch Sie als Mitglied über eine Umlage finanziert. Als Bemessungsgrundlage für die Umlageerhebung werden sowohl die Dienstbezüge der aktiven Beamten als auch die Leistungen an die Versorgungsempfänger herangezogen. Das Verhältnis der Beamten zu den Versorgungsempfängern ist an dieser Stelle von erheblicher Bedeutung.  Der Umlagesatz wird für die Dauer von fünf Jahren (Deckungsabschnitt) festgesetzt und ist während des Deckungsabschnitts zu prüfen, wenn sich die Voraussetzungen, von denen die zugrunde liegenden versicherungsmathematischen Berechnungen ausgehen, wesentlich verändert haben, § 24 Absatz 1 BVK-Satzung.

Die demografischen Strukturen sowie der zurückgehende Aktivbestand der Beamtinnen und Beamten, der nach versicherungsmathematischen Prognosen auch künftig rückläufig sein wird, führen dazu, dass die Finanzierungssituation der Beamtenversorgung sich in den kommenden Jahren nicht bessern wird. Die Anhebung des Umlagesatzes für den Deckungsabschnitt 2021 bis 2025 ist vor diesem Hintergrund leider unumgänglich.

Nachdem der Umlagesatz seit 2013 mit 39,5 % konstant gehalten werden konnte, folgte der Verwaltungsausschuss der Kommunalbeamten-Versorgungskasse Nassau in seiner Sitzung am 2. Dezember 2019 der nachdrücklichen Empfehlung der beauftragten, unabhängigen Aktuarin und beschloss, den Umlagesatz für den Deckungsabschnitt 2021 bis 2025 in den folgenden Schritten zu erhöhen:

Jahr    Umlagesatz (%)
202140,00
202240,50
202341,00
202441,50
202541,75

Wir bitten Sie höflich, die neuen Umlagesätze bei Ihren Haushaltsansätzen zu berücksichtigen und freuen uns, Sie bei der Bewältigung der künftigen Herausforderungen als verlässlicher Partner weiterhin in der gewohnt hohen Qualität unterstützen zu können. Für Ihre Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich wie gewohnt sehr gerne zur Verfügung.

Rechtsgrundlage

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